Gewährleistung und Mängelrechte

Rechtliches

Ist ein Artikel mangelhaft, gelten Ihre gesetzlichen Mängelrechte. Sie bestehen unabhängig von unserer freiwilligen 30-Tage-Rückgabe.

1. Wann liegt ein Mangel vor?

Ein Mangel kann vorliegen, wenn die Ware bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt, sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet oder erforderliches Zubehör und Anleitungen fehlen.

Maßgeblich sind die gesetzlichen Anforderungen und die konkrete Produktbeschreibung.

2. Materialtypische Eigenschaften

Natürliche Unterschiede in Maserung, Struktur, Farbton, Porenbild oder Patina sind bei Naturmaterialien üblich. Sie sind nicht automatisch ein Mangel.

Maßgeblich bleiben die vereinbarte Beschaffenheit und sämtliche gesetzlichen Anforderungen. Eine Abweichung kann auch dann einen Mangel darstellen, wenn sie über das Materialtypische hinausgeht oder die vereinbarte Funktion beeinträchtigt.

3. Nacherfüllung

Bei einem berechtigten Mangel können Sie grundsätzlich Nacherfüllung verlangen. Diese erfolgt nach den gesetzlichen Voraussetzungen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Wir dürfen die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Ihre weiteren gesetzlichen Rechte bleiben bestehen.

4. Minderung, Rücktritt und Schadensersatz

Scheitert die Nacherfüllung oder liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.

5. Verjährung

Bei neuen Waren verjähren Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre nach Ablieferung. Gesetzliche Sonder- und Verlängerungsregelungen bleiben unberührt.

Zwingende gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere bei Arglist, Garantien oder Schadensersatzansprüchen, bleiben unberührt.

6. Beweislast bei Verbrauchsgüterkäufen

Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Dies gilt nicht, wenn die Vermutung mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist.

Gesetzliche Vermutungsregelungen und Beweiserleichterungen zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben uneingeschränkt bestehen.

7. Meldung eines Mangels

Kontaktieren Sie uns mit Bestellnummer, Produktbezeichnung, einer konkreten Beschreibung und aussagekräftigen Fotos. Bei Transportschäden helfen auch Bilder von Verpackung und Versandetikett.

Eine schnelle Meldung erleichtert die Prüfung. Ihre gesetzlichen Rechte werden dadurch nicht von einer unangemessen kurzen Meldefrist abhängig gemacht.

8. Prüfung und Rücksendung

Wir können Informationen oder eine Prüfung der Ware verlangen, soweit dies zur Feststellung des Mangels erforderlich und zumutbar ist.

Bei berechtigter Mängelhaftung tragen wir die erforderlichen Kosten der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Abgrenzung zur freiwilligen Rückgabe

Die freiwillige 30-tägige Rückgabe betrifft auch mangelfreie Ware unter den dort beschriebenen Bedingungen. Gewährleistungsrechte betreffen dagegen Ware, die den gesetzlichen oder vereinbarten Anforderungen nicht entspricht.

Beide Regelungen bestehen nebeneinander.

10. Keine Einschränkung zwingender Rechte

Diese Informationen erläutern die gesetzlichen Mängelrechte und ersetzen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Im Konfliktfall gehen zwingende Verbraucherrechte vor.

Kontaktinformationen

Orvendrae

Inhaberin

Marion Malone

Anschrift

11812 Maxwell Rd
Carleton, MI 48117
USA

Direkter Kontakt

E-Mail: primarybuyerhelp@orvendrae.com

Telefon: +1 (734) 967-7718

Servicezeiten

Montag-Freitag
09:00-17:00 Uhr (Michigan ET)

Website: orvendrae.com

Stand: 5. September 2026